Anfahrt

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Wichtige Informationen

Immer wieder kommt es bei Mietwagen zu dem gleichen leidigen Thema. Warum wird eine Anfahrt kassiert? Die meisten der Fahrgäste verstehen einfach den Sinn nicht, warum sie manchmal eine Anfahrt zahlen müssen und manchmal nicht.

Wird ein T... oder Mietwagen an einen Ort gerufen, der außerhalb seines Pflichtfahrgebietes oder Zulassungsbereiches, also in ​ unserem Fall außerhalb Holtriem liegt, muss der T...- oder Mietwagenfahrer von Holtriem bis zu dem Ort fahren an dem der Fahrgast wartet. Diese Strecke beinhaltet dann sogenannte “Leerkilometer”. Diese Leerkilometer kosten dem Unternehmen Geld. Steigt nun der Fahrgast in das Fahrzeug ein, wird auf das Taxameter oder Wegstreckenzähler gedrückt. Dort erscheint nicht sofort eine Anfahrt, sondern nur die normale Grundgebühr, die immer fällig wird bzw. eine 0 Kilometerangabe.

Nehmen wir mal an, dieser Ort an dem wir mit dem Fahrgast losfahren, liegt etwa 10 km außerhalb von Holtriem. Fährt der Fahrgast mit dem Fahrzeug nun nach Holtriem, so wird keine Anfahrt berechnet, da in dem Fahrpreis (inkl. der Grundgebühr) die einmalige Strecke, die der Fahrer unbesetzt zurücklegen muss bereits mit inbegriffen sind. Die Kosten sind dadurch gedeckt. Diese unbesetzte Strecke hätte der Fahrer ja auch, wenn er den Fahrgast von Holtriem nach außerhalb fährt und dann wieder unbesetzt zurückfahren muss.

Tritt aber der Fall ein, dass der Fahrgast von diesem Ort (ca. 10km außerhalb Holtriems) nur innerhalb des gleichen Ortes fahren möchte, so wird eine Anfahrt fällig.

Spätestens jetzt kommen wir an den Punkt, wo die Fahrgäste immer fragen, wieso das so ist!

Nehmen wir an, der Fahrer muss 10 km aus Holtriem raus fahren, um dann dort mit dem Fahrgast nur 2 km weit zu fahren, dann würde (in dem Fall OHNE Anfahrt) die Grundgebühr berechnet ​ werden plus die gefahrenen zwei Kilometer. Der Betrag würde jetzt grob gesagt bei etwa 6,- Euro liegen. Nun muss der Fahrer aber wieder nach Holtriem zurück fahren: Somit hat der Fahrer 10km hin + 10km zurück + 2km besetzte Strecke zurückgelegt.

Wie bereits vorher erwähnt, ist im Fahrpreis eine einmalige unbesetzte Strecke bereits mit inbegriffen, so das die Kosten gedeckt sind. Nun haben wir allerdings 22 km zurückgelegt und dafür nur einen Fahrpreis von etwa 6,- Euro, also für die 2 km bekommen. Diese kurze Strecke deckt natürlich nicht die Kosten für die unbesetzt gefahrenen 20 km!

Hier wird jetzt also eine Anfahrt fällig.

Und damit so eine Fahrt sich wirtschaftlich überhaupt rechnet, muss eine Anfahrt kassiert werden, die EINE von den beiden unbesetzt gefahrenen 10km deckt. Also wird der Fahrpreis der gefahrenen 2 km plus dem Preis für einmal 10 km leere Strecke fällig. Der Anfahrtspreis wird aus einer Liste abgelesen oder durch die tatsächliche Entfernung des Berechnungspunktes ermittelt. Bei Mietwagen wird meist ab Ortsgrenze berechnet - bei Taxen ab Bahnhof oder Zentralensitz.

Somit kostet dem Fahrgast die kurze 2 km Strecke also so viel, als wäre er eine ganze Strecke aus Leer bis dort hin gefahren. Was sich wirtschaftlich aber nicht anders regeln lässt, da sonst alle Unternehmer innerhalb kürzester Zeit Pleite gehen würden!

Das läuft bei UNS anders.Rufen Sie UNS an!!!

Der kleine Kniff mit der Legalität der verwechselten Grundgebühr:

Eine Grundgebühr ist bei Taxen fest von der zulässigen Behörde vorgegeben und soll unter anderem die nicht genutzten ​ Bereitschaftspflichtzeiten des Fahrzeuges decken (z.Z. 8 Stunden täglich). Somit unumstößlich innerhalb eines Pflichtfahrgebietes. Bei Mietwagenunternehmen hingegen ist die Grundgebühr eine frei vom Unternehmer festgelegte Gebühr zum Unterhalt der notwendigen Betriebskosten. Diese ist meist weitaus günstiger.

Nun kommt es aber immer wieder vor, dass Fahrer eine Grundgebühr erheben. Oftmals ist es eine falsch benannte Anfahrtsgebühr, wenn der Fahrgast z.B das Fahrzeug nicht nutzt und wieder wegschickt. Diese Grundgebühr wäre für alle Fahrzeugbetreiber zulässig, wenn eindeutige Gerichtsurteile nicht mehrfach entschieden hätten, dass der Kunde die Mitfahrt verweigern darf, sobald ihm Fahrzeug oder Fahrereignung nicht eindeutig zusagen. Man wäre somit von der Zahlung grundsätzlich befreit. Ob man auf Dauer einen Fahrauftrag bei diesem Unternehmen erteilen kann, wenn man diese Gebühr nicht entrichtet, sei mal dahin gestellt.

Unterm Strich lautet unser Motto: "Fairness ist alles"